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Qualifizierung

1. Das Unternehmen ist registriert bei Innenministerium BW als zuständige Behörde gem. BDSG .

2. Alle Mitarbeiter sind nach § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet und haben ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt.

3.

Wir sind seit 1997 als einer der ersten Entsorgungsbetriebe in Baden-Württemberg zertifiziert zum Entsorgungsfachbetrieb nach KrWAbfG. (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)

Das bedeutet in Stichworten:
- Zuverlässigkeit
- Abnahme von Verantwortung
- Gesetzeskonformes und umweltverträgliches Recycling
- ausreichender, guter Versicherungsschutz
- ...

Ein Zertifikat erhalten Sie umgehend auf Anforderung! Zertifikat jetzt anfordern.

4. Unsere gesamten Hallen Lager und Anlagen sind gemäß BimSchG behördlich genehmigt sodass wir alle o.g. „Abfallstoffe“ entsprechend lagern und behandeln dürfen.

5. Wir haben für besonders überwachungsbedürftige Abfälle Sammelentsorgungsnachweise und können bei größeren Mengen je Kunde im privilegierten Verfahren Einzelentsorgungsnachweise ausstellen. (Elektronikschrott und Leuchtstoffröhren)

6. Wir Vernichten die Datenträger nach Sicherheitsstufe 3 der DIN 32757-1, Mikro-Filme und - Fiches nach Sicherheitsstufe 5!
 
 
Hurt Aktenvernichtung GmbH:

Zum Aurain 22
78359 Orsingen-Nenzingen
Telefon : +49 7771 / 62351
Telefax : +49 7771 / 62352