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Das Unternehmen ist registriert bei Innenministerium BW als zuständige Behörde gem. BDSG .
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Alle Mitarbeiter sind nach § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet und haben ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt.
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Wir sind seit 1997 als einer der ersten Entsorgungsbetriebe in Baden-Württemberg zertifiziert zum Entsorgungsfachbetrieb nach KrWAbfG. (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
Das bedeutet in Stichworten:
- Zuverlässigkeit
- Abnahme von Verantwortung
- Gesetzeskonformes und umweltverträgliches Recycling
- ausreichender, guter Versicherungsschutz
- ...
Ein Zertifikat erhalten Sie umgehend auf Anforderung! Zertifikat jetzt anfordern.
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Unsere gesamten Hallen Lager und Anlagen sind gemäß BimSchG behördlich genehmigt sodass wir alle o.g. „Abfallstoffe“ entsprechend lagern und behandeln dürfen.
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Wir haben für besonders überwachungsbedürftige Abfälle Sammelentsorgungsnachweise und können bei größeren Mengen je Kunde im privilegierten Verfahren Einzelentsorgungsnachweise ausstellen. (Elektronikschrott und Leuchtstoffröhren)
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Wir Vernichten die Datenträger nach Sicherheitsstufe 3 der DIN 32757-1, Mikro-Filme und - Fiches nach Sicherheitsstufe 5! |